Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | Inhalt, Autor und bibliografische Daten
18.06.2026
Lesedauer: 2 min
Schneller Überblick zu Bundesbeihilfeverordnung - BBhV von G. Recht mit den wichtigsten Buchangaben. Ideal, um Relevanz, Ausgabe und Details schnell zu prüfen.

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV: Inhalt, Einordnung und bibliografische Details
Bundesbeihilfeverordnung - BBhV gehört zur Kategorie Sachbuch und stammt von G. Recht - eine Kombination, die den Titel sowohl fachlich als auch bibliografisch interessant macht.
Warum Bundesbeihilfeverordnung - BBhV relevant sein kann
Für Recherchen nach Veröffentlichungszeitraum ist Bundesbeihilfeverordnung - BBhV mit dem Datum 2015 eindeutig zuordenbar. Innerhalb von Sachbuch bietet Bundesbeihilfeverordnung - BBhV eine klar erkennbare thematische Zuordnung. Für alle, die Bücher von G. Recht recherchieren oder vergleichen, ist Bundesbeihilfeverordnung - BBhV eine relevante Ausgabe. Die Ausgabe ist in Deutsch verfügbar und damit gezielt für Leserinnen und Leser mit entsprechender Sprachpräferenz interessant.
ISBN, Revision und weitere Referenzdaten
Für weiterführende bibliografische Verknüpfungen sind die Kennungen OL41375175W und OL56196731M besonders hilfreich.
Bibliografische Daten auf einen Blick
- ISBN-13: 9781514146972
- Autor beziehungsweise Autoren: G. Recht
- Open-Library-Editions-IDs: OL56196731M
- Gewicht: 0.436
- Primäre Kategorie: Sachbuch
- Verfügbare Sprache dieser Ausgabe: Deutsch
- Open-Library-Work-ID: OL41375175W
- Verlag: CreateSpace Independent Publishing Platform
- Veröffentlicht am: 2015
- Buchtitel: Bundesbeihilfeverordnung - BBhV
Wichtige Fragen zu Inhalt und Ausgabe
Wofür sind die Open-Library-IDs hilfreich?
Mit OL41375175W und OL56196731M lässt sich das Werk auch in externen bibliografischen Zusammenhängen besser verknüpfen.
Wie lässt sich Bundesbeihilfeverordnung - BBhV thematisch einordnen?
Die Ausgabe wird dem Bereich Sachbuch zugeordnet und ist damit für thematisch fokussierte Recherchen gut geeignet.
Externe Links
Hier findest du weitere ausgewählte Links.
