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Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) | Buchinfos, Beschreibung und ISBN

16/06/2026

Lesedauer: 3 min

Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) von Jürg Luzius Müller auf einen Blick: Buchprofil, Inhalt und zentrale Daten. Praktisch, wenn du Titel prüfen oder Ausgaben vergleichen willst.

Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) | Buchinfos, Beschreibung und ISBN

Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) | Buchinfos, Beschreibung und ISBN

Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) im Überblick

Wer nach einem Buch von Jürg Luzius Müller aus dem Themenfeld Sachbuch sucht, findet mit Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) eine Ausgabe mit präziser inhaltlicher Positionierung. Der Zusatz unter Berücksichtigung der Gesetzgebung zur Geldwäscherei schärft das Profil von Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) und unterstützt die thematische Einordnung bereits auf den ersten Blick. Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) wurde am 1993 publiziert und dem Verlag P. Lang mit Verlagsort Bern zugeordnet.

Relevante Merkmale auf einen Blick

Das hinterlegte Publikationsdatum 1993 unterstützt dabei, Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) zeitlich korrekt zu klassifizieren. Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) spricht besonders Nutzer an, die sich für Bücher rund um Sachbuch interessieren. Dass Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) in Deutsch erschienen ist, erleichtert die gezielte Auswahl für sprachspezifische Recherchen. Im Kontext des Gesamtwerks von Jürg Luzius Müller lässt sich Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) gezielt bibliografisch und thematisch einordnen. Mit P. Lang in Bern ist die verlegerische Zuordnung der Ausgabe klar nachvollziehbar.

Inhalte, Themen und Relevanz

Für die thematische Suche und semantische Zuordnung sind insbesondere diese Tags relevant: Punishment, Money laundering, Forfeiture

Wichtige Kennzeichen dieser Ausgabe

Für weiterführende bibliografische Verknüpfungen sind die Kennungen OL4061048W und OL1516139M besonders hilfreich. Die verlegerische und zeitliche Einordnung wird durch P. Lang, Bern und 1993 präzise ergänzt.

Die zentralen Metadaten zu Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis)

  1. Erscheinungsdatum: 1993
  2. Ort der Veröffentlichung: Bern
  3. Externe Work-Referenz: OL4061048W
  4. Verfügbare Sprache dieser Ausgabe: Deutsch
  5. Verlag: P. Lang
  6. Autor beziehungsweise Autoren: Jürg Luzius Müller
  7. ISBN-10: 3906750604
  8. Seitenzahl: 137
  9. Titel: Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis)
  10. Thematische Hauptkategorie: Sachbuch
  11. Open-Library-Editions-IDs: OL1516139M
  12. Schlagwörter: Punishment, Money laundering, Forfeiture
  13. Ergänzender Titelzusatz: unter Berücksichtigung der Gesetzgebung zur Geldwäscherei

Suchrelevante Merkmale dieser Ausgabe

Die Verbindung aus Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis), Jürg Luzius Müller, Sachbuch und Punishment, Money laundering, Forfeiture schafft eine solide Grundlage für eine präzise thematische Suche.

Fragen und Antworten rund um diese Ausgabe

Wer sollte sich für Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) interessieren?

Besonders relevant ist Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis) für Leserinnen und Leser, die nach Literatur aus dem Bereich Sachbuch suchen oder gezielt Veröffentlichungen von Jürg Luzius Müller betrachten möchten.

Wann und wo wurde die Ausgabe veröffentlicht?

Die Ausgabe erschien am 1993 bei P. Lang und ist dem Veröffentlichungsort Bern zugeordnet.

Wofür sind die Open-Library-IDs hilfreich?

Mit OL4061048W und OL1516139M lässt sich das Werk auch in externen bibliografischen Zusammenhängen besser verknüpfen.

Was verrät der Untertitel über Die Erziehung im schweizerischen Strafrecht (Art. 58 und 58bis)?

Mit unter Berücksichtigung der Gesetzgebung zur Geldwäscherei wird deutlich, in welche Richtung das Buch argumentiert oder welche Inhalte besonders hervorgehoben werden.

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