Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland | Informationen zu Inhalt und Ausgabe
11/06/2026
Lesedauer: 3 min
Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland von Thomas Gedschold auf einen Blick: Buchprofil, Inhalt und zentrale Daten. Klicke für klare Fakten statt vager Kurztexte.

Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland - Buchbeschreibung, Ausstattung und ISBN
Wer nach einem Buch von Thomas Gedschold aus dem Themenfeld Sachbuch sucht, findet mit Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland eine Ausgabe mit präziser inhaltlicher Positionierung. Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland wurde am 2000 publiziert und dem Verlag Logos mit Verlagsort Berlin zugeordnet.
Einordnung nach Autor, Thema und Ausgabe
Durch die Zuordnung zur Kategorie Sachbuch wird Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auch für thematische Recherchen besonders relevant. Die Ausgabe ist in Deutsch verfügbar und damit gezielt für Leserinnen und Leser mit entsprechender Sprachpräferenz interessant. Der Verlag Logos und der Verlagsort Berlin liefern zusätzliche Orientierung bei der Einordnung dieser Ausgabe. Gerade wer nach Werken von Thomas Gedschold sucht, sollte Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland näher betrachten. Das hinterlegte Publikationsdatum 2000 unterstützt dabei, Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zeitlich korrekt zu klassifizieren.
Worum geht es in Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland?
Ergänzend helfen die hinterlegten Schlagwörter dabei, Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland thematisch schneller einzuordnen: Fines (Penalties)
Ausgabe, Identifikatoren und Referenzen
Durch die Kombination aus Logos, Berlin und 2000 lässt sich die Ausgabe sauber verorten. Für weiterführende bibliografische Verknüpfungen sind die Kennungen OL23773444W und OL31509686M besonders hilfreich.
Bibliografische Daten auf einen Blick
- Primäre Kategorie: Sachbuch
- Externe Editionsreferenzen: OL31509686M
- Erscheinungsdatum: 2000
- Sprache: Deutsch
- Schlagwörter: Fines (Penalties)
- Open-Library-Work-ID: OL23773444W
- Verlagsort: Berlin
- Buchtitel: Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Verfasst von: Thomas Gedschold
- Seitenzahl: 171
- Internationale Standardbuchnummer (ISBN-10): 3897223953
- Verlag: Logos
Auffindbarkeit und bibliografische Präzision
Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland profitiert für die Auffindbarkeit besonders von der Verbindung zwischen Thomas Gedschold, Sachbuch und den Tags Fines (Penalties), weil dadurch eine starke semantische Einordnung entsteht.
Häufige Fragen zu Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
Wann und wo wurde die Ausgabe veröffentlicht?
Die Ausgabe erschien am 2000 bei Logos und ist dem Veröffentlichungsort Berlin zugeordnet.
Wie lässt sich das Buch sprachlich und thematisch filtern?
Über die Sprache Deutsch und die Schlagwörter Fines (Penalties) kann die Ausgabe gezielt in Such- und Katalogsystemen eingegrenzt werden.
Wie lässt sich Zwangsgelder gemäss Artikel 228 Absatz 2 EGV und die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland thematisch einordnen?
Die Ausgabe wird dem Bereich Sachbuch zugeordnet und ist damit für thematisch fokussierte Recherchen gut geeignet.
Wofür sind die Open-Library-IDs hilfreich?
Mit OL23773444W und OL31509686M lässt sich das Werk auch in externen bibliografischen Zusammenhängen besser verknüpfen.
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