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Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) | Buchdaten, Inhalt und Autor

10/06/2026

Lesedauer: 3 min

Schneller Überblick zu Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) von Uwe Vahrenbrink mit den wichtigsten Buchangaben. Nützlich für alle, die gezielt prüfen statt nur überfliegen wollen.

Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) | Buchdaten, Inhalt und Autor

Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) | Buchdaten, Inhalt und Autor

Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB): Inhalt, Einordnung und bibliografische Details

Mit Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) liegt ein Buch von Uwe Vahrenbrink vor, das der Kategorie Sachbuch zugeordnet wird und sich für alle eignet, die gezielt nach Literatur mit diesem Schwerpunkt suchen. zugleich ein Beitrag zur Kausalität der Beihilfe fungiert als präzisierende Ergänzung zu Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) und macht die Zielsetzung des Buches schneller erfassbar. Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) wurde am 1997 publiziert und dem Verlag P. Lang mit Verlagsort Frankfurt am Main zugeordnet.

Einordnung nach Autor, Thema und Ausgabe

Innerhalb von Sachbuch bietet Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) eine klar erkennbare thematische Zuordnung. Mit der Sprache Deutsch lässt sich Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) auch im internationalen oder mehrsprachigen Kontext präzise filtern. Gerade wer nach Werken von Uwe Vahrenbrink sucht, sollte Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) näher betrachten. Mit P. Lang in Frankfurt am Main ist die verlegerische Zuordnung der Ausgabe klar nachvollziehbar. Auch das Veröffentlichungsdatum 1997 macht Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) für zeitlich eingegrenzte Suchen besonders interessant.

Was behandelt Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB)?

Für die thematische Suche und semantische Zuordnung sind insbesondere diese Tags relevant: Accomplices, Receiving stolen goods, Criminal liability

Wichtige Kennzeichen dieser Ausgabe

Die verlegerische und zeitliche Einordnung wird durch P. Lang, Frankfurt am Main und 1997 präzise ergänzt. Im Open-Library-Kontext ist das Werk über OL2888734W sowie die Editionszuordnungen OL771126M referenzierbar.

Bibliografische Daten auf einen Blick

  1. Open-Library-Work-ID: OL2888734W
  2. Umfang: 168 Seiten
  3. Erscheinungsdatum: 1997
  4. Open-Library-Editions-IDs: OL771126M
  5. Sprache: Deutsch
  6. Verlagsort: Frankfurt am Main
  7. Thematische Tags: Accomplices, Receiving stolen goods, Criminal liability
  8. ISBN-10: 3631312830
  9. Primäre Kategorie: Sachbuch
  10. Titel: Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB)
  11. Verlag: P. Lang
  12. Untertitel: zugleich ein Beitrag zur Kausalität der Beihilfe
  13. Autor beziehungsweise Autoren: Uwe Vahrenbrink

Suchrelevante Merkmale dieser Ausgabe

Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) profitiert für die Auffindbarkeit besonders von der Verbindung zwischen Uwe Vahrenbrink, Sachbuch und den Tags Accomplices, Receiving stolen goods, Criminal liability, weil dadurch eine starke semantische Einordnung entsteht.

Fragen und Antworten rund um diese Ausgabe

Welche Verlagsangaben sind vorhanden?

Hinterlegt sind das Erscheinungsdatum 1997, der Verlag P. Lang und der Verlagsort Frankfurt am Main.

Wer sollte sich für Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) interessieren?

Besonders relevant ist Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) für Leserinnen und Leser, die nach Literatur aus dem Bereich Sachbuch suchen oder gezielt Veröffentlichungen von Uwe Vahrenbrink betrachten möchten.

Welche Open-Library-Kennungen sind vorhanden?

Vorhanden sind die Work-ID OL2888734W und die Editionsreferenzen OL771126M.

Warum ist der Untertitel zugleich ein Beitrag zur Kausalität der Beihilfe wichtig?

Er hilft dabei, Die vorgeleistete Begüngstigung, ([Paragraphen] 257, 258 StGB) inhaltlich schneller zu erfassen und den konkreten Schwerpunkt der Ausgabe besser zu verstehen.

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