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Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 | Ausgabe und Verlagsinfos

10/06/2026

Lesedauer: 6 min

Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung?Feyerabend? von 1784 sowie in der?Metaphysik der Sitten? von 1797 von Philipp-Alexander Hirsch im Überblick mit Inhalt, Buchdaten und Einordnung. Hilft dir schnell zu entscheiden, ob sich ein genauer Blick lohnt.

Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 | Ausgabe und Verlagsinfos

Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 | Ausgabe und Verlagsinfos

Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 - Details zu Inhalt, Autor und Veröffentlichung

Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 gehört zur Kategorie Sachbuch und stammt von Philipp-Alexander Hirsch - eine Kombination, die den Titel sowohl fachlich als auch bibliografisch interessant macht. Inhaltlich lässt sich Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 folgendermaßen zusammenfassen: 1797 erscheint mit den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre Immanuel Kants rechtsphilosophisches Hauptwerk. Nicht selten begegnet man daher der Auffassung, Kants Rechtsphilosophie entstamme im Wesentlichen seiner Spätphase und sei überdies nur schwer mit der kritischen Moralphilosophie der 1780er Jahre in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Untersuchung dem Vergleich des kantischen Rechtsbegriffs, wie er 1797 in der Einleitung in die Rechtslehre vorgestellt wird, mit Kants Ausführungen in den Vorlesungsnachschriften Moral-Mrongovius II und Naturrecht-Feyerabend aus dem Jahre 1784. Dabei kann nachgewiesen werden, dass der Rechtsbegriff von 1797 bereits 1784 ausgearbeitet war. Mehr noch: Es zeigt sich, dass Kants Rechtsbegriff nicht nur bereits in der Phase seiner kritischen Moralphilosophie vorlag, sondern vielmehr in einem Guss mit ihr konzipiert wurde und wie diese auf dem kritischen Freiheitsbegriff basiert

Relevante Merkmale auf einen Blick

Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 liegt in Deutsch vor, was für die inhaltliche Nutzung ebenso wichtig ist wie für die bibliografische Suche. Durch die Zuordnung zur Kategorie Sachbuch wird Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 auch für thematische Recherchen besonders relevant. Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 ist besonders für Leserinnen und Leser interessant, die sich gezielt mit Veröffentlichungen von Philipp-Alexander Hirsch beschäftigen möchten. Mit Universitätsverlag Göttingen in xx ist die verlegerische Zuordnung der Ausgabe klar nachvollziehbar.

Inhalt und thematische Schwerpunkte

Die Beschreibung zeigt, dass Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 klar dem Bereich Sachbuch zugeordnet werden kann: 1797 erscheint mit den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre Immanuel Kants rechtsphilosophisches Hauptwerk. Nicht selten begegnet man daher der Auffassung, Kants Rechtsphilosophie entstamme im Wesentlichen seiner Spätphase und sei überdies nur schwer mit der kritischen Moralphilosophie der 1780er Jahre in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Untersuchung dem Vergleich des kantischen Rechtsbegriffs, wie er 1797 in der Einleitung in die Rechtslehre vorgestellt wird, mit Kants Ausführungen in den Vorlesungsnachschriften Moral-Mrongovius II und Naturrecht-Feyerabend aus dem Jahre 1784. Dabei kann nachgewiesen werden, dass der Rechtsbegriff von 1797 bereits 1784 ausgearbeitet war. Mehr noch: Es zeigt sich, dass Kants Rechtsbegriff nicht nur bereits in der Phase seiner kritischen Moralphilosophie vorlag, sondern vielmehr in einem Guss mit ihr konzipiert wurde und wie diese auf dem kritischen Freiheitsbegriff basiert Ergänzend helfen die hinterlegten Schlagwörter dabei, Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 thematisch schneller einzuordnen: Philosophy, Western philosophy: c 1600 to c 1900

Ausgabe, Identifikatoren und Referenzen

Die Open-Library-Zuordnung über OL20932268W und OL28359276M verbessert die externe Nachvollziehbarkeit des Werkes.

Bibliografische Eckdaten dieser Ausgabe

  1. Verlag: Universitätsverlag Göttingen
  2. Verfügbare Sprache dieser Ausgabe: Deutsch
  3. Schlagwörter: Philosophy, Western philosophy: c 1600 to c 1900
  4. Inhaltliche Kurzcharakteristik: 1797 erscheint mit den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre Immanuel Kants rechtsphilosophisches Hauptwerk. Nicht selten begegnet man daher der Auffassung, Kants Rechtsphilosophie entstamme im Wesentlichen seiner Spätphase und sei überdies nur schwer mit der kritischen Moralphilosophie der 1780er Jahre in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Untersuchung dem Vergleich des kantischen Rechtsbegriffs, wie er 1797 in der Einleitung in die Rechtslehre vorgestellt wird, mit Kants Ausführungen in den Vorlesungsnachschriften Moral-Mrongovius II und Naturrecht-Feyerabend aus dem Jahre 1784. Dabei kann nachgewiesen werden, dass der Rechtsbegriff von 1797 bereits 1784 ausgearbeitet war. Mehr noch: Es zeigt sich, dass Kants Rechtsbegriff nicht nur bereits in der Phase seiner kritischen Moralphilosophie vorlag, sondern vielmehr in einem Guss mit ihr konzipiert wurde und wie diese auf dem kritischen Freiheitsbegriff basiert
  5. Ort der Veröffentlichung: xx
  6. Thematische Hauptkategorie: Sachbuch
  7. Externe Editionsreferenzen: OL28359276M
  8. Internationale Standardbuchnummer (ISBN-13): 9783863950699
  9. Buchtitel: Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797
  10. Open-Library-Work-ID: OL20932268W
  11. Autor beziehungsweise Autoren: Philipp-Alexander Hirsch

Auffindbarkeit und bibliografische Präzision

Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 profitiert für die Auffindbarkeit besonders von der Verbindung zwischen Philipp-Alexander Hirsch, Sachbuch und den Tags Philosophy, Western philosophy: c 1600 to c 1900, weil dadurch eine starke semantische Einordnung entsteht.

Wichtige Fragen zu Inhalt und Ausgabe

Wofür sind die Open-Library-IDs hilfreich?

Mit OL20932268W und OL28359276M lässt sich das Werk auch in externen bibliografischen Zusammenhängen besser verknüpfen.

Worum handelt es sich bei Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797?

Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784 - Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung ?Mrongovius II? und der Naturrechtsvorlesung ?Feyerabend? von 1784 sowie in der ?Metaphysik der Sitten? von 1797 ist ein Buch von Philipp-Alexander Hirsch, das der Kategorie Sachbuch zugeordnet wird und damit thematisch klar eingeordnet werden kann.

In welcher Sprache liegt das Buch vor?

Die Ausgabe ist in Deutsch verfügbar; thematisch unterstützen zusätzlich die Tags Philosophy, Western philosophy: c 1600 to c 1900 bei der Einordnung.

Was sagt die Beschreibung über das Buch aus?

1797 erscheint mit den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre Immanuel Kants rechtsphilosophisches Hauptwerk. Nicht selten begegnet man daher der Auffassung, Kants Rechtsphilosophie entstamme im Wesentlichen seiner Spätphase und sei überdies nur schwer mit der kritischen Moralphilosophie der 1780er Jahre in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Untersuchung dem Vergleich des kantischen Rechtsbegriffs, wie er 1797 in der Einleitung in die Rechtslehre vorgestellt wird, mit Kants Ausführungen in den Vorlesungsnachschriften Moral-Mrongovius II und Naturrecht-Feyerabend aus dem Jahre 1784. Dabei kann nachgewiesen werden, dass der Rechtsbegriff von 1797 bereits 1784 ausgearbeitet war. Mehr noch: Es zeigt sich, dass Kants Rechtsbegriff nicht nur bereits in der Phase seiner kritischen Moralphilosophie vorlag, sondern vielmehr in einem Guss mit ihr konzipiert wurde und wie diese auf dem kritischen Freiheitsbegriff basiert

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