CROSSTOWN Books

Der Wert des Menschen | Inhalt, Autor und bibliografische Daten

30.09.2026

Lesedauer: 14 min

Der Wert des Menschen von Vladimir Robert Matthias prägnant zusammengefasst mit Fokus auf Inhalt und Ausgabe. Klicke für klare Fakten statt vager Kurztexte.

Der Wert des Menschen | Inhalt, Autor und bibliografische Daten

Der Wert des Menschen | Inhalt, Autor und bibliografische Daten

Alles Wichtige zu Der Wert des Menschen

Der Wert des Menschen ist ein Werk von Vladimir Robert Matthias, das innerhalb der Kategorie Sachbuch eingeordnet wird und bereits durch seine klare thematische Ausrichtung überzeugt. Der Untertitel Ein menschenrechtlich-philosophisches Hexaptychon ergänzt den Haupttitel Der Wert des Menschen sinnvoll und gibt bereits früh einen konkreten Hinweis auf die inhaltliche Ausrichtung des Buches. Aus der Buchbeschreibung zu Der Wert des Menschen ergibt sich ein klares Bild der thematischen Schwerpunkte: Ich habe die stalinistischen Säuberungsprozesse der fünfziger Jahre noch in einer direkten Erinnerung. Ich habe bis zum Alter von 35 Jahren unter dem kommunistisch bestimmten Totalitarismus gelebt, in dem das regierende Regime den Bürgern ein menschenverachtendes ökonomisches System mit fast universellem Staatseigentum auferlegt hatte, und dann plötzlich in einem Staat, in dem der „Kapitalismus“ in Form der sog. sozialen Marktwirtschaft im Prinzip – meiner Meinung nach – gut funktioniert, in dem die Menschenrechte – gerade aufgrund einer eigenen seinerzeitigen Erfahrung mit dem nationalsozialistischen Totalitarismus – „groß geschrieben“ werden – trotz der Kritik des UN-Menschenrechtsbeauftragten und Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz Villalobos, in Bezug auf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung in der Bundesrepublik Deutschland und des politischen Asyls in den USA, das der zuständige Einwanderungsrichter Lawrence O. Burman in Memphis einer strenggläubigen Familie aus Baden-Württemberg am 26.01.2010 gewährte, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollte, was in Deutschland im Unterschied zu den USA verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Anscheinend genug subjektiver Erfahrung mit Beachtung und Nichtbeachtung der Menschenrechte. Meine These besagt, dass eigene Interessen der Menschen zum Streben nach Gerechtigkeit und letztendlich zum Streben nach Einhaltung der Menschenrechte und somit zu einem Staat als Garanten des Friedens und der bezweckten Gerechtigkeit führen könnten. Damit steht dieser Staat selbst in der Pflicht, die Menschenrechte einzuhalten und zu garantieren, dass diese von allen Menschen in seinem Gewaltenbereich eingehalten werden. Deswegen gehe ich von der hobbesschen Theorie des konstitutiven Egoismus aus. Ich teile die hobbessche Überzeugung über den Menschen, der nur im eigenen Interesse handelt und ich sehe darin keinen Widerspruch zu der kantschen Morallehre. Eine wichtige Rolle spielte bei meinen Überlegungen der kantsche Aufsatz „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ mit seinem, meines Erachtens, Schlüsselwort „Annäherung“. Kants spätere Schriften, insbesondere „Die Metaphysik der Sitten“, präsentieren in ihrer Konsequenz ein Potenzial für die moralbezogene Begründung der Menschenrechte. Wenn wir die Einhaltung der Menschenrechte rein interessenbezogen erreichen wollen, wissen wir also spätestens von Kant, dass dieser Vorgang höchst moralisch begründbar ist. Ich bin davon überzeugt, dass das moralische Handeln und Tun im egoistischen Interesse eines jeden vernünftigen Menschen ist. Und so wird der Mensch mit dem hobbesschen absolutistischen Staat als mit einer ersten Annäherung beginnen (Frieden wird dort garantiert, aber leider durch den Tausch für Freiheit) – auf dem Wege nach der Durchsetzung seines „angeborene[n] Recht[s] [auf] den Genuss des Lebens und der Freiheit […] und das Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.“ Im Rahmen der historischen Entwicklung auf diesem Wege kommen wir schließlich zu der rawlsschen liberalen Vorstellung der Gerechtigkeit. Die Reise geht aber gleichzeitig von einer minimalistischen Vorstellung der Menschenrechte zu deren möglichst breitesten Erweiterung, u. a. auch hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – und einer tunlichst universellen Durchsetzung der Menschenrechte. Durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Reformvertrag von Lissabon wurde z. B. die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU. (Quelle: [GRIN Verlag](https://www.grin.com/document/202832)) Als Veröffentlichungsdatum ist 2012 hinterlegt; verlegt wurde der Titel von Grin Verlag in Munich, Germany.

Was diese Ausgabe besonders interessant macht

Dass Der Wert des Menschen in Deutsch erschienen ist, erleichtert die gezielte Auswahl für sprachspezifische Recherchen. Im Kontext des Gesamtwerks von Vladimir Robert Matthias lässt sich Der Wert des Menschen gezielt bibliografisch und thematisch einordnen. Mit dem Erscheinungszeitpunkt 2012 lässt sich Der Wert des Menschen sauber in einen bibliografischen Kontext einordnen. Verlagsname und Verlagsort - Grin Verlag und Munich, Germany - helfen dabei, die Ausgabe eindeutig zu identifizieren. Innerhalb von Sachbuch bietet Der Wert des Menschen eine klar erkennbare thematische Zuordnung.

Worum geht es in Der Wert des Menschen?

Der Wert des Menschen lässt sich inhaltlich innerhalb von Sachbuch verorten und wird in der Beschreibung wie folgt umrissen: Ich habe die stalinistischen Säuberungsprozesse der fünfziger Jahre noch in einer direkten Erinnerung. Ich habe bis zum Alter von 35 Jahren unter dem kommunistisch bestimmten Totalitarismus gelebt, in dem das regierende Regime den Bürgern ein menschenverachtendes ökonomisches System mit fast universellem Staatseigentum auferlegt hatte, und dann plötzlich in einem Staat, in dem der „Kapitalismus“ in Form der sog. sozialen Marktwirtschaft im Prinzip – meiner Meinung nach – gut funktioniert, in dem die Menschenrechte – gerade aufgrund einer eigenen seinerzeitigen Erfahrung mit dem nationalsozialistischen Totalitarismus – „groß geschrieben“ werden – trotz der Kritik des UN-Menschenrechtsbeauftragten und Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz Villalobos, in Bezug auf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung in der Bundesrepublik Deutschland und des politischen Asyls in den USA, das der zuständige Einwanderungsrichter Lawrence O. Burman in Memphis einer strenggläubigen Familie aus Baden-Württemberg am 26.01.2010 gewährte, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollte, was in Deutschland im Unterschied zu den USA verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Anscheinend genug subjektiver Erfahrung mit Beachtung und Nichtbeachtung der Menschenrechte. Meine These besagt, dass eigene Interessen der Menschen zum Streben nach Gerechtigkeit und letztendlich zum Streben nach Einhaltung der Menschenrechte und somit zu einem Staat als Garanten des Friedens und der bezweckten Gerechtigkeit führen könnten. Damit steht dieser Staat selbst in der Pflicht, die Menschenrechte einzuhalten und zu garantieren, dass diese von allen Menschen in seinem Gewaltenbereich eingehalten werden. Deswegen gehe ich von der hobbesschen Theorie des konstitutiven Egoismus aus. Ich teile die hobbessche Überzeugung über den Menschen, der nur im eigenen Interesse handelt und ich sehe darin keinen Widerspruch zu der kantschen Morallehre. Eine wichtige Rolle spielte bei meinen Überlegungen der kantsche Aufsatz „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ mit seinem, meines Erachtens, Schlüsselwort „Annäherung“. Kants spätere Schriften, insbesondere „Die Metaphysik der Sitten“, präsentieren in ihrer Konsequenz ein Potenzial für die moralbezogene Begründung der Menschenrechte. Wenn wir die Einhaltung der Menschenrechte rein interessenbezogen erreichen wollen, wissen wir also spätestens von Kant, dass dieser Vorgang höchst moralisch begründbar ist. Ich bin davon überzeugt, dass das moralische Handeln und Tun im egoistischen Interesse eines jeden vernünftigen Menschen ist. Und so wird der Mensch mit dem hobbesschen absolutistischen Staat als mit einer ersten Annäherung beginnen (Frieden wird dort garantiert, aber leider durch den Tausch für Freiheit) – auf dem Wege nach der Durchsetzung seines „angeborene[n] Recht[s] [auf] den Genuss des Lebens und der Freiheit […] und das Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.“ Im Rahmen der historischen Entwicklung auf diesem Wege kommen wir schließlich zu der rawlsschen liberalen Vorstellung der Gerechtigkeit. Die Reise geht aber gleichzeitig von einer minimalistischen Vorstellung der Menschenrechte zu deren möglichst breitesten Erweiterung, u. a. auch hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – und einer tunlichst universellen Durchsetzung der Menschenrechte. Durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Reformvertrag von Lissabon wurde z. B. die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU. (Quelle: [GRIN Verlag](https://www.grin.com/document/202832)) Die Struktur des Werkes wird besonders gut über folgende Inhaltsübersicht sichtbar: Inhalt | Einleitung | Prolog | Die Menschenrechte und der konstitutive Egoismus | Freiheit der Meinungsäußerung vs. | unaufgebbare Prämissen | Die kommunistische Auslegungssouveränität | Ein Exkurs über Menschenrechte im Islam | Antinomien der Rechtslehre; gesetzliches Unrecht | und übergesetzliches Recht | Schluss Für die thematische Suche und semantische Zuordnung sind insbesondere diese Tags relevant: Egoism, Philosophy, Multiculturalism, Human rights, Communism, Justice, Anarchism, Prostitution, Zionism, Assimilation, Injustice Seitenzahl und Ausgabeform - 295 Seiten im Format pocket - liefern zusätzliche Orientierung für Kauf- und Rechercheentscheidungen.

Ausgabe, Identifikatoren und Referenzen

Für die eindeutige Identifikation der Ausgabe sind sowohl die ISBN-10 365628797X als auch die ISBN-13 9783656287971 hinterlegt. Die verlegerische und zeitliche Einordnung wird durch Grin Verlag, Munich, Germany und 2012 präzise ergänzt. Für weiterführende bibliografische Verknüpfungen sind die Kennungen OL18184197W und OL34244145M, OL26651610M besonders hilfreich.

Bibliografische Eckdaten dieser Ausgabe

  1. Thematische Hauptkategorie: Sachbuch
  2. Kurzbeschreibung: Ich habe die stalinistischen Säuberungsprozesse der fünfziger Jahre noch in einer direkten Erinnerung. Ich habe bis zum Alter von 35 Jahren unter dem kommunistisch bestimmten Totalitarismus gelebt, in dem das regierende Regime den Bürgern ein menschenverachtendes ökonomisches System mit fast universellem Staatseigentum auferlegt hatte, und dann plötzlich in einem Staat, in dem der „Kapitalismus“ in Form der sog. sozialen Marktwirtschaft im Prinzip – meiner Meinung nach – gut funktioniert, in dem die Menschenrechte – gerade aufgrund einer eigenen seinerzeitigen Erfahrung mit dem nationalsozialistischen Totalitarismus – „groß geschrieben“ werden – trotz der Kritik des UN-Menschenrechtsbeauftragten und Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz Villalobos, in Bezug auf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung in der Bundesrepublik Deutschland und des politischen Asyls in den USA, das der zuständige Einwanderungsrichter Lawrence O. Burman in Memphis einer strenggläubigen Familie aus Baden-Württemberg am 26.01.2010 gewährte, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollte, was in Deutschland im Unterschied zu den USA verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Anscheinend genug subjektiver Erfahrung mit Beachtung und Nichtbeachtung der Menschenrechte. Meine These besagt, dass eigene Interessen der Menschen zum Streben nach Gerechtigkeit und letztendlich zum Streben nach Einhaltung der Menschenrechte und somit zu einem Staat als Garanten des Friedens und der bezweckten Gerechtigkeit führen könnten. Damit steht dieser Staat selbst in der Pflicht, die Menschenrechte einzuhalten und zu garantieren, dass diese von allen Menschen in seinem Gewaltenbereich eingehalten werden. Deswegen gehe ich von der hobbesschen Theorie des konstitutiven Egoismus aus. Ich teile die hobbessche Überzeugung über den Menschen, der nur im eigenen Interesse handelt und ich sehe darin keinen Widerspruch zu der kantschen Morallehre. Eine wichtige Rolle spielte bei meinen Überlegungen der kantsche Aufsatz „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ mit seinem, meines Erachtens, Schlüsselwort „Annäherung“. Kants spätere Schriften, insbesondere „Die Metaphysik der Sitten“, präsentieren in ihrer Konsequenz ein Potenzial für die moralbezogene Begründung der Menschenrechte. Wenn wir die Einhaltung der Menschenrechte rein interessenbezogen erreichen wollen, wissen wir also spätestens von Kant, dass dieser Vorgang höchst moralisch begründbar ist. Ich bin davon überzeugt, dass das moralische Handeln und Tun im egoistischen Interesse eines jeden vernünftigen Menschen ist. Und so wird der Mensch mit dem hobbesschen absolutistischen Staat als mit einer ersten Annäherung beginnen (Frieden wird dort garantiert, aber leider durch den Tausch für Freiheit) – auf dem Wege nach der Durchsetzung seines „angeborene[n] Recht[s] [auf] den Genuss des Lebens und der Freiheit […] und das Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.“ Im Rahmen der historischen Entwicklung auf diesem Wege kommen wir schließlich zu der rawlsschen liberalen Vorstellung der Gerechtigkeit. Die Reise geht aber gleichzeitig von einer minimalistischen Vorstellung der Menschenrechte zu deren möglichst breitesten Erweiterung, u. a. auch hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – und einer tunlichst universellen Durchsetzung der Menschenrechte. Durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Reformvertrag von Lissabon wurde z. B. die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU. (Quelle: [GRIN Verlag](https://www.grin.com/document/202832))
  3. Umfang: 295 Seiten
  4. Verlag: Grin Verlag
  5. Autor beziehungsweise Autoren: Vladimir Robert Matthias
  6. Verlagsort: Munich, Germany
  7. Untertitel: Ein menschenrechtlich-philosophisches Hexaptychon
  8. Internationale Standardbuchnummer (ISBN-13): 9783656287971
  9. Ausgabeform: pocket
  10. Sprache: Deutsch
  11. Buchtitel: Der Wert des Menschen
  12. ISBN-10: 365628797X
  13. Externe Editionsreferenzen: OL34244145M, OL26651610M
  14. Inhaltsübersicht: Inhalt | Einleitung | Prolog | Die Menschenrechte und der konstitutive Egoismus | Freiheit der Meinungsäußerung vs. | unaufgebbare Prämissen | Die kommunistische Auslegungssouveränität | Ein Exkurs über Menschenrechte im Islam | Antinomien der Rechtslehre; gesetzliches Unrecht | und übergesetzliches Recht | Schluss
  15. Open-Library-Work-ID: OL18184197W
  16. Thematische Tags: Egoism, Philosophy, Multiculturalism, Human rights, Communism, Justice, Anarchism, Prostitution, Zionism, Assimilation, Injustice
  17. Veröffentlicht am: 2012

Relevanz für Suche und Einordnung

Durch die Kombination aus Titel, Autorenschaft, Kategorie und Schlagwörtern - also Der Wert des Menschen, Vladimir Robert Matthias, Sachbuch und Egoism, Philosophy, Multiculturalism, Human rights, Communism, Justice, Anarchism, Prostitution, Zionism, Assimilation, Injustice - ist der Datensatz sowohl für Suchmaschinen als auch für Nutzerinnen und Nutzer sehr gut interpretierbar. Mit ISBN-10, ISBN-13 und Work-ID - 365628797X, 9783656287971 und OL18184197W - lässt sich diese Ausgabe plattformübergreifend eindeutig verknüpfen.

Fragen und Antworten rund um diese Ausgabe

Was sagt die Beschreibung über das Buch aus?

Ich habe die stalinistischen Säuberungsprozesse der fünfziger Jahre noch in einer direkten Erinnerung. Ich habe bis zum Alter von 35 Jahren unter dem kommunistisch bestimmten Totalitarismus gelebt, in dem das regierende Regime den Bürgern ein menschenverachtendes ökonomisches System mit fast universellem Staatseigentum auferlegt hatte, und dann plötzlich in einem Staat, in dem der „Kapitalismus“ in Form der sog. sozialen Marktwirtschaft im Prinzip – meiner Meinung nach – gut funktioniert, in dem die Menschenrechte – gerade aufgrund einer eigenen seinerzeitigen Erfahrung mit dem nationalsozialistischen Totalitarismus – „groß geschrieben“ werden – trotz der Kritik des UN-Menschenrechtsbeauftragten und Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz Villalobos, in Bezug auf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung in der Bundesrepublik Deutschland und des politischen Asyls in den USA, das der zuständige Einwanderungsrichter Lawrence O. Burman in Memphis einer strenggläubigen Familie aus Baden-Württemberg am 26.01.2010 gewährte, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollte, was in Deutschland im Unterschied zu den USA verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Anscheinend genug subjektiver Erfahrung mit Beachtung und Nichtbeachtung der Menschenrechte. Meine These besagt, dass eigene Interessen der Menschen zum Streben nach Gerechtigkeit und letztendlich zum Streben nach Einhaltung der Menschenrechte und somit zu einem Staat als Garanten des Friedens und der bezweckten Gerechtigkeit führen könnten. Damit steht dieser Staat selbst in der Pflicht, die Menschenrechte einzuhalten und zu garantieren, dass diese von allen Menschen in seinem Gewaltenbereich eingehalten werden. Deswegen gehe ich von der hobbesschen Theorie des konstitutiven Egoismus aus. Ich teile die hobbessche Überzeugung über den Menschen, der nur im eigenen Interesse handelt und ich sehe darin keinen Widerspruch zu der kantschen Morallehre. Eine wichtige Rolle spielte bei meinen Überlegungen der kantsche Aufsatz „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ mit seinem, meines Erachtens, Schlüsselwort „Annäherung“. Kants spätere Schriften, insbesondere „Die Metaphysik der Sitten“, präsentieren in ihrer Konsequenz ein Potenzial für die moralbezogene Begründung der Menschenrechte. Wenn wir die Einhaltung der Menschenrechte rein interessenbezogen erreichen wollen, wissen wir also spätestens von Kant, dass dieser Vorgang höchst moralisch begründbar ist. Ich bin davon überzeugt, dass das moralische Handeln und Tun im egoistischen Interesse eines jeden vernünftigen Menschen ist. Und so wird der Mensch mit dem hobbesschen absolutistischen Staat als mit einer ersten Annäherung beginnen (Frieden wird dort garantiert, aber leider durch den Tausch für Freiheit) – auf dem Wege nach der Durchsetzung seines „angeborene[n] Recht[s] [auf] den Genuss des Lebens und der Freiheit […] und das Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.“ Im Rahmen der historischen Entwicklung auf diesem Wege kommen wir schließlich zu der rawlsschen liberalen Vorstellung der Gerechtigkeit. Die Reise geht aber gleichzeitig von einer minimalistischen Vorstellung der Menschenrechte zu deren möglichst breitesten Erweiterung, u. a. auch hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – und einer tunlichst universellen Durchsetzung der Menschenrechte. Durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Reformvertrag von Lissabon wurde z. B. die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU. (Quelle: [GRIN Verlag](https://www.grin.com/document/202832))

Warum sind ISBN-10 und ISBN-13 relevant?

Mit 365628797X und 9783656287971 lässt sich die Ausgabe in Katalogen, Shops und Bibliotheksdatenbanken zuverlässig zuordnen.

Was verrät der Untertitel über Der Wert des Menschen?

Mit Ein menschenrechtlich-philosophisches Hexaptychon wird deutlich, in welche Richtung das Buch argumentiert oder welche Inhalte besonders hervorgehoben werden.

Welche Verlagsangaben sind vorhanden?

Hinterlegt sind das Erscheinungsdatum 2012, der Verlag Grin Verlag und der Verlagsort Munich, Germany.

Weitere Artikel zu
diesem Thema