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Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die

30.09.2026

Lesedauer: 4 min

Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Band VI: Niedersachsen. I. Halfte: Die Welfischen Lande. 2. Halbband: Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang von Emil Sehling im Überblick mit Inhalt, Buchdaten und Einordnung. Praktisch, wenn du Titel prüfen oder Ausgaben vergleichen willst.

Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die

Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die

30.09.2026

Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang: Inhalt, Einordnung und bibliografische Details

Mit Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang liegt ein Buch von Emil Sehling vor, das der Kategorie Sachbuch zugeordnet wird und sich für alle eignet, die gezielt nach Literatur mit diesem Schwerpunkt suchen. das Freie Reichsstift fungiert als präzisierende Ergänzung zu Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang und macht die Zielsetzung des Buches schneller erfassbar.

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Die Ausgabe ist in Deutsch verfügbar und damit gezielt für Leserinnen und Leser mit entsprechender Sprachpräferenz interessant. Für Recherchen nach Veröffentlichungszeitraum ist Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang mit dem Datum 1957 eindeutig zuordenbar. Durch die Zuordnung zur Kategorie Sachbuch wird Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang auch für thematische Recherchen besonders relevant. Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang ist besonders für Leserinnen und Leser interessant, die sich gezielt mit Veröffentlichungen von Emil Sehling beschäftigen möchten.

Edition und bibliografische Einordnung

Im Open-Library-Kontext ist das Werk über OL36084104W sowie die Editionszuordnungen OL48748879M referenzierbar.

Bibliografische Eckdaten dieser Ausgabe

  1. Verfügbare Sprache dieser Ausgabe: Deutsch
  2. Buchtitel: Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang
  3. Umfang: 479 Seiten
  4. Externe Editionsreferenzen: OL48748879M
  5. Gewicht: 2.005
  6. Publiziert bei: Mohr Siebeck
  7. Primäre Kategorie: Sachbuch
  8. Ergänzender Titelzusatz: das Freie Reichsstift
  9. Erscheinungsdatum: 1957
  10. Verfasst von: Emil Sehling
  11. Internationale Standardbuchnummer (ISBN-13): 9783161215421
  12. Open-Library-Work-ID: OL36084104W

Wichtige Fragen zu Inhalt und Ausgabe

Wofür sind die Open-Library-IDs hilfreich?

Mit OL36084104W und OL48748879M lässt sich das Werk auch in externen bibliografischen Zusammenhängen besser verknüpfen.

Wie lässt sich Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Band VI : Niedersachsen. I. Halfte : Die Welfischen Lande. 2. Halbband : Die Furstentumer Calenberg-Gottingen und Grubenhagen Mit Den Stadten Gottingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang thematisch einordnen?

Die Ausgabe wird dem Bereich Sachbuch zugeordnet und ist damit für thematisch fokussierte Recherchen gut geeignet.

Warum ist der Untertitel das Freie Reichsstift wichtig?

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