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Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten | Ausgabe und Verlagsinfos

16.09.2026

Lesedauer: 3 min

Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten von Austria, Austria. im Überblick mit Inhalt, Buchdaten und Einordnung. So siehst du sofort, ob das Buch zu deiner Suche passt.

Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten | Ausgabe und Verlagsinfos

Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten | Ausgabe und Verlagsinfos

Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten von Austria, Austria. - Informationen zur Ausgabe

Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten gehört zur Kategorie Sachbuch und stammt von Austria, Austria. - eine Kombination, die den Titel sowohl fachlich als auch bibliografisch interessant macht. Mit dem Untertitel mit Durchführungsbestimmungen, erl. Bemerkungen u. einer Übersicht d. Rechtsprechung wird bei Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten noch deutlicher, in welche Richtung das Werk inhaltlich argumentiert und welche Schwerpunkte gesetzt werden. Bibliografisch ist Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten mit dem Erscheinungsdatum 1979, dem Verlag Manz und dem Ort Wien erfasst.

Warum Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten relevant sein kann

Die Angaben zu Manz und Wien stärken die bibliografische Präzision des Eintrags. Für alle, die Bücher von Austria, Austria. recherchieren oder vergleichen, ist Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten eine relevante Ausgabe. Innerhalb von Sachbuch bietet Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten eine klar erkennbare thematische Zuordnung. Dass Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten in Deutsch erschienen ist, erleichtert die gezielte Auswahl für sprachspezifische Recherchen. Das hinterlegte Publikationsdatum 1979 unterstützt dabei, Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten zeitlich korrekt zu klassifizieren.

Was behandelt Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten?

Für die thematische Suche und semantische Zuordnung sind insbesondere diese Tags relevant: Law and legislation, Government travel

Ausgabe, Identifikatoren und Referenzen

Für weiterführende bibliografische Verknüpfungen sind die Kennungen OL15995771W und OL4174844M besonders hilfreich. Durch die Kombination aus Manz, Wien und 1979 lässt sich die Ausgabe sauber verorten.

Die zentralen Metadaten zu Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten

  1. Seitenzahl: 175
  2. Thematische Hauptkategorie: Sachbuch
  3. Sprache: Deutsch
  4. Verfasst von: Austria, Austria.
  5. Titel: Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten
  6. Verlagsort: Wien
  7. Erscheinungsdatum: 1979
  8. Externe Work-Referenz: OL15995771W
  9. Externe Editionsreferenzen: OL4174844M
  10. Verlag: Manz
  11. Internationale Standardbuchnummer (ISBN-10): 3214031643
  12. Ergänzender Titelzusatz: mit Durchführungsbestimmungen, erl. Bemerkungen u. einer Übersicht d. Rechtsprechung
  13. Thematische Tags: Law and legislation, Government travel

Relevanz für Suche und Einordnung

Die Verbindung aus Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten, Austria, Austria., Sachbuch und Law and legislation, Government travel schafft eine solide Grundlage für eine präzise thematische Suche.

Wichtige Fragen zu Inhalt und Ausgabe

Was verrät der Untertitel über Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten?

Mit mit Durchführungsbestimmungen, erl. Bemerkungen u. einer Übersicht d. Rechtsprechung wird deutlich, in welche Richtung das Buch argumentiert oder welche Inhalte besonders hervorgehoben werden.

Gibt es externe Referenzdaten für das Werk?

Ja, das Werk ist über die Open-Library-Work-ID OL15995771W sowie die Editions-IDs OL4174844M referenzierbar.

Wann und wo wurde die Ausgabe veröffentlicht?

Die Ausgabe erschien am 1979 bei Manz und ist dem Veröffentlichungsort Wien zugeordnet.

Wer sollte sich für Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten interessieren?

Besonders relevant ist Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für Leserinnen und Leser, die nach Literatur aus dem Bereich Sachbuch suchen oder gezielt Veröffentlichungen von Austria, Austria. betrachten möchten.

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