Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) | Ausgabe und Verlagsinfos
25/07/2026
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Alles Wichtige zu Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO)
Wer nach einem Buch von Michael Kodde aus dem Themenfeld Sachbuch sucht, findet mit Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) eine Ausgabe mit präziser inhaltlicher Positionierung. Der Untertitel dargestellt anhand von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg und Bremen aus den Jahren 1980 und 1981 ergänzt den Haupttitel Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) sinnvoll und gibt bereits früh einen konkreten Hinweis auf die inhaltliche Ausrichtung des Buches. Bibliografisch ist Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) mit dem Erscheinungsdatum 1989, dem Verlag O. Schwartz und dem Ort Göttingen erfasst.
Warum Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) relevant sein kann
Dass Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) in Deutsch erschienen ist, erleichtert die gezielte Auswahl für sprachspezifische Recherchen. Verlagsname und Verlagsort - O. Schwartz und Göttingen - helfen dabei, die Ausgabe eindeutig zu identifizieren. Wer Literatur aus dem Bereich Sachbuch sucht, findet in Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) einen gut klassifizierbaren Titel. Gerade wer nach Werken von Michael Kodde sucht, sollte Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) näher betrachten. Das hinterlegte Publikationsdatum 1989 unterstützt dabei, Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) zeitlich korrekt zu klassifizieren.
Inhalte, Themen und Relevanz
Die vorhandenen Tags verdichten die inhaltliche Einordnung des Buches zusätzlich: Jurisdiction, Criminal procedure, Appellate procedure
ISBN, Revision und weitere Referenzdaten
Durch die Kombination aus O. Schwartz, Göttingen und 1989 lässt sich die Ausgabe sauber verorten. Auch externe Referenzen sind vorhanden: Die Work-ID lautet OL4539729W, die zugehörigen Editions-IDs sind OL1941712M.
Bibliografische Daten auf einen Blick
- Open-Library-Editions-IDs: OL1941712M
- Veröffentlicht am: 1989
- Verlagsort: Göttingen
- Publiziert bei: O. Schwartz
- Primäre Kategorie: Sachbuch
- Buchtitel: Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO)
- Externe Work-Referenz: OL4539729W
- Seitenzahl: 208
- Thematische Tags: Jurisdiction, Criminal procedure, Appellate procedure
- Ergänzender Titelzusatz: dargestellt anhand von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg und Bremen aus den Jahren 1980 und 1981
- Sprache: Deutsch
- ISBN-10: 3509014596
- Verfasst von: Michael Kodde
Auffindbarkeit und bibliografische Präzision
Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) profitiert für die Auffindbarkeit besonders von der Verbindung zwischen Michael Kodde, Sachbuch und den Tags Jurisdiction, Criminal procedure, Appellate procedure, weil dadurch eine starke semantische Einordnung entsteht.
Wichtige Fragen zu Inhalt und Ausgabe
Wie lässt sich Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO) thematisch einordnen?
Die Ausgabe wird dem Bereich Sachbuch zugeordnet und ist damit für thematisch fokussierte Recherchen gut geeignet.
Wofür sind die Open-Library-IDs hilfreich?
Mit OL4539729W und OL1941712M lässt sich das Werk auch in externen bibliografischen Zusammenhängen besser verknüpfen.
Wie ist die Ausgabe verlegerisch einzuordnen?
Bibliografisch wird die Ausgabe über O. Schwartz, Göttingen und das Datum 1989 beschrieben.
Was verrät der Untertitel über Zur Praxis der Beschlussverwerfung von Revisionen ([Paragraph] 349 Abs. 2 StPO)?
Mit dargestellt anhand von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg und Bremen aus den Jahren 1980 und 1981 wird deutlich, in welche Richtung das Buch argumentiert oder welche Inhalte besonders hervorgehoben werden.
Externe Links
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