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Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht | Buch, Verlag und Erscheinungsjahr

23.07.2026

Lesedauer: 3 min

Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht von Klaus Pielemeier im Überblick mit Inhalt, Buchdaten und Einordnung. Klicke für klare Fakten statt vager Kurztexte.

Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht | Buch, Verlag und Erscheinungsjahr

Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht | Buch, Verlag und Erscheinungsjahr

Alles Wichtige zu Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht

Wer nach einem Buch von Klaus Pielemeier aus dem Themenfeld Sachbuch sucht, findet mit Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht eine Ausgabe mit präziser inhaltlicher Positionierung.

Was diese Ausgabe besonders interessant macht

Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht ist besonders für Leserinnen und Leser interessant, die sich gezielt mit Veröffentlichungen von Klaus Pielemeier beschäftigen möchten. Für Recherchen nach Veröffentlichungszeitraum ist Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht mit dem Datum 1988 eindeutig zuordenbar. Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht spricht besonders Nutzer an, die sich für Bücher rund um Sachbuch interessieren. Mit der Sprache Deutsch lässt sich Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht auch im internationalen oder mehrsprachigen Kontext präzise filtern.

Inhalt und thematische Schwerpunkte

Über die Schlagwörter History, Set-off and counterclaim, Unjust enrichment lässt sich Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht auch in größeren Beständen gezielt auffinden.

ISBN, Revision und weitere Referenzdaten

Im Open-Library-Kontext ist das Werk über OL28050943W sowie die Editionszuordnungen OL38389039M referenzierbar.

Wichtige Buchdaten im Überblick

  1. Autor beziehungsweise Autoren: Klaus Pielemeier
  2. ISBN-13: 9783428063918
  3. Externe Work-Referenz: OL28050943W
  4. Erscheinungsdatum: 1988
  5. Buchtitel: Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht
  6. Verfügbare Sprache dieser Ausgabe: Deutsch
  7. Thematische Hauptkategorie: Sachbuch
  8. Seitenzahl: 143
  9. Gewicht: 0.191
  10. Thematische Tags: History, Set-off and counterclaim, Unjust enrichment
  11. Publiziert bei: Duncker & Humblot GmbH
  12. Externe Editionsreferenzen: OL38389039M

Warum sich Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht gut einordnen lässt

Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht profitiert für die Auffindbarkeit besonders von der Verbindung zwischen Klaus Pielemeier, Sachbuch und den Tags History, Set-off and counterclaim, Unjust enrichment, weil dadurch eine starke semantische Einordnung entsteht.

Fragen und Antworten rund um diese Ausgabe

Welche Open-Library-Kennungen sind vorhanden?

Vorhanden sind die Work-ID OL28050943W und die Editionsreferenzen OL38389039M.

Worum handelt es sich bei Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht?

Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, Seine Entstehungsgeschichte und Seine Bedeutung Im Geltenden Recht ist ein Buch von Klaus Pielemeier, das der Kategorie Sachbuch zugeordnet wird und damit thematisch klar eingeordnet werden kann.

In welcher Sprache liegt das Buch vor?

Die Ausgabe ist in Deutsch verfügbar; thematisch unterstützen zusätzlich die Tags History, Set-off and counterclaim, Unjust enrichment bei der Einordnung.

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