Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte - Worum geht es im Buch?
08/06/2026
Lesedauer: 3 min
Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz: Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus: Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte von Hans Depène auf einen Blick: Buchprofil, Inhalt und zentrale Daten. Nützlich für alle, die gezielt prüfen statt nur überfliegen wollen.
Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte im Überblick
Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte von Hans Depène ist ein Titel aus dem Bereich Sachbuch, der thematisch klar positioniert ist und für Leserinnen und Leser mit Interesse an diesem Fach- oder Themengebiet besonders relevant sein kann. Der Zusatz vom 6. Juli 1904 und die anzuwendenden Bestimmungen des Gewerbegerichtsgesetzes; mit Anmerkungen unter besonderer Berücksichtigung der Liter schärft das Profil von Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte und unterstützt die thematische Einordnung bereits auf den ersten Blick.
Wer Literatur aus dem Bereich Sachbuch sucht, findet in Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte einen gut klassifizierbaren Titel. Gerade wer nach Werken von Hans Depène sucht, sollte Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte näher betrachten. Mit der Sprache Deutsch lässt sich Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte auch im internationalen oder mehrsprachigen Kontext präzise filtern. Mit dem Erscheinungszeitpunkt 1900 lässt sich Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte sauber in einen bibliografischen Kontext einordnen.
Ausgabe, Identifikatoren und Referenzen
Auch externe Referenzen sind vorhanden: Die Work-ID lautet OL37552449W, die zugehörigen Editions-IDs sind OL50589053M.
Bibliografische Daten auf einen Blick
- Primäre Kategorie: Sachbuch
- Open-Library-Work-ID: OL37552449W
- Publiziert bei: De Gruyter, Inc.
- Gewicht: 0.750
- Verfügbare Sprache dieser Ausgabe: Deutsch
- Externe Editionsreferenzen: OL50589053M
- Autor beziehungsweise Autoren: Hans Depène
- Umfang: 168 Seiten
- Erscheinungsdatum: 1900
- ISBN-13: 9783111248899
- Buchtitel: Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte
- Untertitel: vom 6. Juli 1904 und die anzuwendenden Bestimmungen des Gewerbegerichtsgesetzes; mit Anmerkungen unter besonderer Berücksichtigung der Liter
Fragen und Antworten rund um diese Ausgabe
Wie lässt sich Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte thematisch einordnen?
Die Ausgabe wird dem Bereich Sachbuch zugeordnet und ist damit für thematisch fokussierte Recherchen gut geeignet.
Welche Open-Library-Kennungen sind vorhanden?
Vorhanden sind die Work-ID OL37552449W und die Editionsreferenzen OL50589053M.
Was verrät der Untertitel über Kaufmanns- und Gewerbegerichtsgesetz : Nebst Schlichtungsordnung; nach dem Stande vom 1. August 1924, aus : Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte?
Mit vom 6. Juli 1904 und die anzuwendenden Bestimmungen des Gewerbegerichtsgesetzes; mit Anmerkungen unter besonderer Berücksichtigung der Liter wird deutlich, in welche Richtung das Buch argumentiert oder welche Inhalte besonders hervorgehoben werden.
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