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Die Betreuungsverfügung | Buchbeschreibung, Autor und Verlag

09/06/2026

Lesedauer: 6 min

Die Betreuungsverfügung von Frederike C. A. Faupel im Überblick mit Inhalt, Buchdaten und Einordnung. Ideal, um Relevanz, Ausgabe und Details schnell zu prüfen.

Die Betreuungsverfügung | Buchbeschreibung, Autor und Verlag

Die Betreuungsverfügung | Buchbeschreibung, Autor und Verlag

Die Betreuungsverfügung - Buchbeschreibung, Ausstattung und ISBN

Wer nach einem Buch von Frederike C. A. Faupel aus dem Themenfeld Sachbuch sucht, findet mit Die Betreuungsverfügung eine Ausgabe mit präziser inhaltlicher Positionierung. Der Zusatz ein Instrument zur privatautonomen Ausgestaltung der gesetzlichen Betreuung schärft das Profil von Die Betreuungsverfügung und unterstützt die thematische Einordnung bereits auf den ersten Blick. Die Kurzbeschreibung von Die Betreuungsverfügung zeigt, welche Inhalte Leserinnen und Leser erwarten dürfen: Mit steigendem Alter nehmen degenerative Erkrankungen zu, damit können Beschränkungen der geistigen und körperlichen Fähigkeiten einhergehen. Vermindert sich die mentale Leistung, reduziert sich häufig auch die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen bzw. getroffene Entscheidungen umzusetzen. Zunehmend stellt sich in diesen Fällen die Frage, wer anstelle des Betroffenen die notwendigen rechtlichen Angelegenheiten übernimmt und nach welchen Kriterien die erforderliche Hilfe erfolgt. Das Gesetz regelt dies gemäß Paragraphen 1896 ff. BGB mit der Betreuung. Gemäß den Paragraphen 1901, 1897, 1901c BGB kann jeder Einzelne im Rahmen einer Betreungsverfügung im Vorfeld das Ob und Wie seiner eigenen möglichen Betreuung festlegen. Er kann unter anderem gemäß Paragraph 1897 Abs. 4 BGB die Person seines Betreuers bestimmen und diesem gemäß Paragraph 1901 Abs. 1 und 2 BGB Vorgaben zur Führung der Betreuung geben. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Selbstbestimmungsrecht. Inwieweit dieses antizipiert mittels der Betreuungsverfügung ausgeübt werden kann und wann das Gesetz der individuellen Ausgestaltung der Betreuung durch verbindliche Vorgaben Grenzen setzt, untersucht die vorliegende Arbeit. In jedem Fall stellt die Betreuungsverfügung dabei eine Möglichkeit dar, die gesetzliche Betreuung gemäß Paragraphen 1896 ff. BGB privatautonom auszugestalten Als Veröffentlichungsdatum ist 2010 hinterlegt; verlegt wurde der Titel von Univ.-Verl. Göttingen in Göttingen.

Relevante Merkmale auf einen Blick

Die Betreuungsverfügung ist besonders für Leserinnen und Leser interessant, die sich gezielt mit Veröffentlichungen von Frederike C. A. Faupel beschäftigen möchten. Auch das Veröffentlichungsdatum 2010 macht Die Betreuungsverfügung für zeitlich eingegrenzte Suchen besonders interessant. Der Verlag Univ.-Verl. Göttingen und der Verlagsort Göttingen liefern zusätzliche Orientierung bei der Einordnung dieser Ausgabe. Wer Literatur aus dem Bereich Sachbuch sucht, findet in Die Betreuungsverfügung einen gut klassifizierbaren Titel. Die Betreuungsverfügung liegt in Deutsch vor, was für die inhaltliche Nutzung ebenso wichtig ist wie für die bibliografische Suche.

Inhalte, Themen und Relevanz

Im thematischen Kontext von Sachbuch setzt Die Betreuungsverfügung laut Beschreibung auf folgende Schwerpunkte: Mit steigendem Alter nehmen degenerative Erkrankungen zu, damit können Beschränkungen der geistigen und körperlichen Fähigkeiten einhergehen. Vermindert sich die mentale Leistung, reduziert sich häufig auch die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen bzw. getroffene Entscheidungen umzusetzen. Zunehmend stellt sich in diesen Fällen die Frage, wer anstelle des Betroffenen die notwendigen rechtlichen Angelegenheiten übernimmt und nach welchen Kriterien die erforderliche Hilfe erfolgt. Das Gesetz regelt dies gemäß Paragraphen 1896 ff. BGB mit der Betreuung. Gemäß den Paragraphen 1901, 1897, 1901c BGB kann jeder Einzelne im Rahmen einer Betreungsverfügung im Vorfeld das Ob und Wie seiner eigenen möglichen Betreuung festlegen. Er kann unter anderem gemäß Paragraph 1897 Abs. 4 BGB die Person seines Betreuers bestimmen und diesem gemäß Paragraph 1901 Abs. 1 und 2 BGB Vorgaben zur Führung der Betreuung geben. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Selbstbestimmungsrecht. Inwieweit dieses antizipiert mittels der Betreuungsverfügung ausgeübt werden kann und wann das Gesetz der individuellen Ausgestaltung der Betreuung durch verbindliche Vorgaben Grenzen setzt, untersucht die vorliegende Arbeit. In jedem Fall stellt die Betreuungsverfügung dabei eine Möglichkeit dar, die gesetzliche Betreuung gemäß Paragraphen 1896 ff. BGB privatautonom auszugestalten

Edition und bibliografische Einordnung

Die Open-Library-Zuordnung über OL19842043W und OL27031230M verbessert die externe Nachvollziehbarkeit des Werkes. Mit 3941875825 und 9783941875821 stehen zwei zentrale ISBN-Varianten zur Verfügung, die die Ausgabe eindeutig beschreiben. Die Ausgabe ist über den Verlag Univ.-Verl. Göttingen, den Ort Göttingen und das Datum 2010 klar kontextualisiert.

Wichtige Buchdaten im Überblick

  1. Untertitel: ein Instrument zur privatautonomen Ausgestaltung der gesetzlichen Betreuung
  2. Thematische Hauptkategorie: Sachbuch
  3. Verfasst von: Frederike C. A. Faupel
  4. Verlagsort: Göttingen
  5. Umfang: 180 Seiten
  6. Erscheinungsdatum: 2010
  7. Titel: Die Betreuungsverfügung
  8. Kurzbeschreibung: Mit steigendem Alter nehmen degenerative Erkrankungen zu, damit können Beschränkungen der geistigen und körperlichen Fähigkeiten einhergehen. Vermindert sich die mentale Leistung, reduziert sich häufig auch die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen bzw. getroffene Entscheidungen umzusetzen. Zunehmend stellt sich in diesen Fällen die Frage, wer anstelle des Betroffenen die notwendigen rechtlichen Angelegenheiten übernimmt und nach welchen Kriterien die erforderliche Hilfe erfolgt. Das Gesetz regelt dies gemäß Paragraphen 1896 ff. BGB mit der Betreuung. Gemäß den Paragraphen 1901, 1897, 1901c BGB kann jeder Einzelne im Rahmen einer Betreungsverfügung im Vorfeld das Ob und Wie seiner eigenen möglichen Betreuung festlegen. Er kann unter anderem gemäß Paragraph 1897 Abs. 4 BGB die Person seines Betreuers bestimmen und diesem gemäß Paragraph 1901 Abs. 1 und 2 BGB Vorgaben zur Führung der Betreuung geben. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Selbstbestimmungsrecht. Inwieweit dieses antizipiert mittels der Betreuungsverfügung ausgeübt werden kann und wann das Gesetz der individuellen Ausgestaltung der Betreuung durch verbindliche Vorgaben Grenzen setzt, untersucht die vorliegende Arbeit. In jedem Fall stellt die Betreuungsverfügung dabei eine Möglichkeit dar, die gesetzliche Betreuung gemäß Paragraphen 1896 ff. BGB privatautonom auszugestalten
  9. ISBN-13: 9783941875821
  10. Publiziert bei: Univ.-Verl. Göttingen
  11. Sprache: Deutsch
  12. Internationale Standardbuchnummer (ISBN-10): 3941875825
  13. Externe Editionsreferenzen: OL27031230M
  14. Externe Work-Referenz: OL19842043W

Warum sich Die Betreuungsverfügung gut einordnen lässt

Mit ISBN-10, ISBN-13 und Work-ID - 3941875825, 9783941875821 und OL19842043W - lässt sich diese Ausgabe plattformübergreifend eindeutig verknüpfen.

FAQ zu Die Betreuungsverfügung

Wie ist die Ausgabe verlegerisch einzuordnen?

Bibliografisch wird die Ausgabe über Univ.-Verl. Göttingen, Göttingen und das Datum 2010 beschrieben.

Was verrät der Untertitel über Die Betreuungsverfügung?

Mit ein Instrument zur privatautonomen Ausgestaltung der gesetzlichen Betreuung wird deutlich, in welche Richtung das Buch argumentiert oder welche Inhalte besonders hervorgehoben werden.

Was sagt die Beschreibung über das Buch aus?

Mit steigendem Alter nehmen degenerative Erkrankungen zu, damit können Beschränkungen der geistigen und körperlichen Fähigkeiten einhergehen. Vermindert sich die mentale Leistung, reduziert sich häufig auch die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen bzw. getroffene Entscheidungen umzusetzen. Zunehmend stellt sich in diesen Fällen die Frage, wer anstelle des Betroffenen die notwendigen rechtlichen Angelegenheiten übernimmt und nach welchen Kriterien die erforderliche Hilfe erfolgt. Das Gesetz regelt dies gemäß Paragraphen 1896 ff. BGB mit der Betreuung. Gemäß den Paragraphen 1901, 1897, 1901c BGB kann jeder Einzelne im Rahmen einer Betreungsverfügung im Vorfeld das Ob und Wie seiner eigenen möglichen Betreuung festlegen. Er kann unter anderem gemäß Paragraph 1897 Abs. 4 BGB die Person seines Betreuers bestimmen und diesem gemäß Paragraph 1901 Abs. 1 und 2 BGB Vorgaben zur Führung der Betreuung geben. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Selbstbestimmungsrecht. Inwieweit dieses antizipiert mittels der Betreuungsverfügung ausgeübt werden kann und wann das Gesetz der individuellen Ausgestaltung der Betreuung durch verbindliche Vorgaben Grenzen setzt, untersucht die vorliegende Arbeit. In jedem Fall stellt die Betreuungsverfügung dabei eine Möglichkeit dar, die gesetzliche Betreuung gemäß Paragraphen 1896 ff. BGB privatautonom auszugestalten

Wofür sind die Open-Library-IDs hilfreich?

Mit OL19842043W und OL27031230M lässt sich das Werk auch in externen bibliografischen Zusammenhängen besser verknüpfen.

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